Kaminofen-Modernisierung 2024

Erfüllt mein Ofen die aktuellen Vorgaben?

Basis der neuen Emissionsgrenzen ist die Bundesimmissionsschutzverordnung: ein zentrales Instrument der deutschen Umweltpolitik und Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Regelung ist unabhängig vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) und wird bereits seit 2013 schrittweise umgesetzt. Sie soll Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen – insbesondere eben auch vor Luftverunreinigung.

Von der aktuellen Umweltverordnung in Bezug auf Feuerstätten sind laut des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) rechnerisch etwa 4 Millionen Geräte betroffen. Es ist wichtig für Ofenbesitzer, sich rechtzeitig über den Status ihres Ofens zu informieren – und die notwendigen Schritte einzuleiten, um einen rechtskonformen Betrieb der Feuerstätte sicherzustellen.

Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen den neuen Emissionsgrenzwerten entsprechen. Ist dies nicht der Fall, müssen sie entweder bis 31. Dezember 2024 nachgerüstet oder stillgelegt werden. Von der Verordnung betroffen sind Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen wie Holz, Kohle, Pellets oder Hackschnitzeln betrieben werden.

Nach der aktuellen Bundesimmissionsschutzverordnung sind ab und nach 2024 folgende Öfen zugelassen: Neue Öfen, die nach dem 22. März 2010 installiert wurden:

Diese Öfen wurden bereits unter den strengeren Emissionsgrenzwerten der BImSchV Stufe 2 verkauft und installiert. Sie erfüllen automatisch die geforderten Grenzwerte.

Ältere Öfen, die erfolgreich nachgerüstet wurden: Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 22. März 2010 installiert wurden und die durch Ausrüstung mit Partikelfiltern oder anderen technischen Verbesserungen die aktuellen Emissionsgrenzwerte erfüllen, sind ebenfalls zugelassen.

Viele Ofen-Hersteller haben schon einige Zeit vor dem 22. März 2010 ihre Produktion auf die neuen Vorgaben umgestellt. Auch, wenn ihr Ofen vor diesem Stichtag eingebaut wurde, lohnt es sich also, zu überprüfen, ob er auch schon die neuesten Bestimmungen erfüllt. Informationen hierüber erhalten sie beim Hersteller oder ihrem Bezirksschornsteinfeger. Auch ein Blick auf die Hersteller-Liste des HKI kann hilfreich sein.